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Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Zuschüsse bei schulischen Fahrten und Beschaffung teurer Lernmittel.

Aus dem Fonds können Schüler/innen an Gymnasien einmalige Beihilfen

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt

            werden (z. B. Musikinstrumente), oder

  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als

            schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen),

gewährt werden.

Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden.

Nähere Maßgaben, insbesondere zu den Einkommensfreibeträgen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Einen Antrag für Eltern finden Sie hier. Er ist bei der Schule (Herrn StD Luther) zusammen mit einem entsprechenden Einkommensnachweis abzugeben.